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Beschreibung
vor 3 Monaten
In dieser Folge klären Fabian und Susanna, wie viel
„Durchschlagskraft" die JAV wirklich hat. Im Fokus: §67
BetrVG und die Frage, wann die JAV im Betriebsrat dabei sein
muss. Du erfährst, wann ein JAV-Mitglied immer teilnehmen
darf und wann die ganze JAV eingeladen wird. Außerdem: Wo
Beratung endet und wann echtes Stimmrecht beginnt. Mit
typischen Praxisfällen und Argumentationshilfen für Diskussionen
mit dem Betriebsrat.
Themen der Episode:
Teilnahmerecht der JAV in Betriebsratssitzungen nach § 67
BetrVG
Grundfall: 1 JAV-Mitglied darf zu allen Sitzungen und allen
Tagesordnungspunkten dabei sein
Mitwirkung ohne Stimmrecht: Beratung ja, Abstimmung nein
Besondere Betroffenheit vs. überwiegende Betroffenheit: Wann
die gesamte JAV eingeladen wird
Stimmrecht der gesamten JAV: Wenn überwiegend
Azubis/Jugendliche betroffen sind
Typische Streitfälle aus der Praxis: Abgrenzung und
Diskussionen mit dem Betriebsrat
Personelle Einzelmaßnahmen (Einzelfall): Warum meist kein
Stimmrecht angenommen wird
Seminarempfehlung:
Jungend- und Auszubildendenvertretung Teil 1:
https://www.waf-seminar.de/204
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