#740 Paragraf 110 BetrVG. Was dir der Arbeitgeber zur wirtschaftlichen Lage sagen muss

#740 Paragraf 110 BetrVG. Was dir der Arbeitgeber zur wirtschaftlichen Lage sagen muss

vor 2 Monaten
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Beschreibung

vor 2 Monaten

Viele Betriebsräte kennen Paragraf 110 BetrVG kaum. Dabei steckt
genau hier ein wichtiges Recht für deine Arbeit im Gremium. Der
Arbeitgeber muss die Belegschaft regelmäßig über die
wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren. Und genau das
kann für dich entscheidend sein, wenn es um Arbeitsplätze,
Planung und Mitbestimmung geht. In dieser Folge erfährst du,
was Paragraf 110 BetrVG genau regelt, für welche Unternehmen er
gilt und welche Informationen der Arbeitgeber tatsächlich geben
muss. Außerdem hörst du, welche Rolle Betriebsrat und
Wirtschaftsausschuss dabei spielen, wo die Grenzen liegen und was
du tun kannst, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht nicht erfüllt.


Das erwartet dich in dieser Folge:


Wann Paragraf 110 BetrVG greift

Welche Infos zur wirtschaftlichen Lage auf den Tisch müssen

Warum diese Unterrichtung für deine Betriebsratsarbeit so
wichtig ist

Was bei Verstößen droht

Wie du das Thema im Gremium praktisch nutzen kannst



Seminarempfehlung:
Wirtschaftsausschuss Teil 1: https://www.waf-seminar.de/182
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