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Beschreibung
vor 2 Monaten
Viele Betriebsräte kennen Paragraf 110 BetrVG kaum. Dabei steckt
genau hier ein wichtiges Recht für deine Arbeit im Gremium. Der
Arbeitgeber muss die Belegschaft regelmäßig über die
wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren. Und genau das
kann für dich entscheidend sein, wenn es um Arbeitsplätze,
Planung und Mitbestimmung geht. In dieser Folge erfährst du,
was Paragraf 110 BetrVG genau regelt, für welche Unternehmen er
gilt und welche Informationen der Arbeitgeber tatsächlich geben
muss. Außerdem hörst du, welche Rolle Betriebsrat und
Wirtschaftsausschuss dabei spielen, wo die Grenzen liegen und was
du tun kannst, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht nicht erfüllt.
Das erwartet dich in dieser Folge:
Wann Paragraf 110 BetrVG greift
Welche Infos zur wirtschaftlichen Lage auf den Tisch müssen
Warum diese Unterrichtung für deine Betriebsratsarbeit so
wichtig ist
Was bei Verstößen droht
Wie du das Thema im Gremium praktisch nutzen kannst
Seminarempfehlung:
Wirtschaftsausschuss Teil 1: https://www.waf-seminar.de/182
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