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  4. Der Hund im Recht - Interview mit Alexandra Spring von der Stiftung für das Tier im Recht
Wir Hundemenschen überlegen uns in unserem Alltag nicht sehr oft:
«Darf ich das überhaupt?». Sondern wir machen oftmals einfach.

Aber: Das Schweizer Tierschutzrecht regelt viele Dinge im
Zusammenleben mit unseren Hunden.

Was für Hunde darf ich wo halten? Welche Hunde darf ich wie
importieren? Darf ich meinen Hund zuhause in eine Box schicken?
Wie darf ich mit meinem Hund Sport betreiben? Wie darf ich meinen
Hund trainieren und mit welchen Tools und Methoden?

Der Gesetzgeber behandelt also Dinge, die viel weitreichender
sind als manche Hundemenschen wissen.

Deshalb handelt diese Folge vom Hund im Recht. Und nicht ich
werde obige Fragen – und weitere! – beantworten, sondern eine
Expertin hierfür: Die wunderbare Alexandra Spring.

Alexandra ist Juristin, ausgebildete Tierpflegerin und führt
einen Tierbetreuungsdienst. Zusätzlich arbeitet sie Teilzeit für
die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – eine gemeinnützige,
operative und unabhängige Non-Profit-Organisation, die sich seit
1996 für einen starken rechtlichen Schutz von Tieren einsetzt.
Dabei hat sich TIR das Ziel gesetzt, die Mensch-Tier-Beziehung in
Recht, Ethik und Gesellschaft kontinuierlich zu verbessern.

STIFTUNG FÜR DAS TIER IM RECHT (TIR)

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+41 (0)43 443 06 43

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