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Beschreibung
vor 1 Woche
Diese Folge erklärt, wann Rückforderungen des Jobcenters im SGB II
wegen der Bagatellgrenze nicht geltend gemacht werden dürfen. Im
Mittelpunkt stehen die Grenze von 50 Euro für die gesamte
Bedarfsgemeinschaft, der maßgebliche Bewilligungszeitraum, die
Besonderheiten bei vorläufigen Bewilligungen nach § 41a SGB II und
die Haftungsbeschränkung volljährig gewordener Kinder nach § 40
Absatz 9 SGB II.
wegen der Bagatellgrenze nicht geltend gemacht werden dürfen. Im
Mittelpunkt stehen die Grenze von 50 Euro für die gesamte
Bedarfsgemeinschaft, der maßgebliche Bewilligungszeitraum, die
Besonderheiten bei vorläufigen Bewilligungen nach § 41a SGB II und
die Haftungsbeschränkung volljährig gewordener Kinder nach § 40
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