Beschreibung
vor 11 Stunden
Worauf muss man sich im Sitzungsdienst noch einstellen? Na, auf
Gespräche rund um die Einstellung! Warum und wann muss ich hier
den Ausbilder anrufen, nach welchen Kriterien darf ich eine
Einstellung mit und ohne Auflage für opportun halten - und wie
behaupte ich mich, wenn ich zur Einstellung gedrängt werde?
Herzstück dieser Folge ist aber etwas anderes: Das Plädoyer! Wie
spreche ich die Anwesenden an? Wann plädiere ich eher lang, wann
eher kurz, wann ist eine Beweiswürdigung geboten, wann eher
nicht? Wie gehe ich mit meiner Nervosität um? Diese und viele
weiteren Fragen erörterten Henning Barton, Richter am
Landgericht, und Anna Henrichs, Richterin, beide AG-Leitende, in
dieser dritten und letzten Folge unserer großen Reihe zum
staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst. Wenn ihr alle Folgen
aufmerksam gehört habt, habt ihr neben vielen praktischen Tricke
wie nebenbei auch noch etwas anderes gelernt: Nämlich mit welcher
inneren und äußeren Haltung würdig und zugleich bestimmt unser
Rechtsstaat vertreten werden kann. Denn auch das bedeutet
Sitzungsvertretung - viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Begrüßung
04:40 Zeitpunkt der Einstellungsentscheidung
08:22 Einstellung oder Beschränkung?
13:20 Was mache ich, wenn ich zur Zustimmung „gedrängt“ werde?
16:30 „Vorprüfung“ bei Einstellung nach §§ 153, 153a StPO:
Geständnis und Ersttäter
20:01 Argumente pro Einstellung
37:10 Ruf den Ausbilder an!
39:16 Die Beschränkungsmöglichkeiten nach §§ 154, 154a StPO
44:28 Das Plädoyer - kurz oder lang?
47:58 Der Aufbau des (langen) Plädoyers
50:10 Plädieren bitte! Ohne Pause?
58:11 Der erste Satz: Die Anrede
01:02:27 Die Sachverhaltsfeststellung
01:06:01 Beweise würdigen
01:06:55 Strafbar oder schuldig gemacht?
01:07:44 Die rechtliche Würdigung
01:08:37 Die Strafzumessung - ein Dreischritt
01:19:00 Basar - Was beantrage ich denn jetzt?
01:23:53 Vielen Dank!
01:24:48 Hennings Tipp gegen‘s Zittern
01:27:01 Das „kurze“ Plädoyer
01:35:29 Vorführung aus der U-Haft - was ist zu beachten?
01:42:00 Anträge nach Paragraph §§ 69, 69a StGB
01:48:52 Anträge auf Einziehung von Gegenständen
01:53:53 Und schon vorbei!
01:57:07 Verabschiedung
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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche
Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine
offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
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