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#101 KI in der Medizin – wie sieht es der Jurist? Teil 3: KI als Unterstützung im Medizinbetrieb:

#101 KI in der Medizin – wie sieht es der Jurist? Teil 3: KI als Unterstützung im Medizinbetrieb:

Schmerzmedizin konkret vor 4 Monaten
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Arztbesuch 2.0 – Haben Sie heute schon mit Ihrer Arztpraxis
geplaudert – oder war es vielleicht ein Chatbot? Künstliche
Intelligenz ist im medizinischen Alltag längst angekommen – Sie
vereinbart Termine, schreibt Arztbriefe, wertet Röntgenbilder aus
und schlägt auch Therapien vor. Schon heute fragen viele vor dem
Arztbesuch die KI: Sie tippen Ihre Symptome in eine App, und die
Diagnose kommt in Sekunden Doch mit dem technologischen Fortschritt
wachsen auch die rechtlichen und ethischen Anforderungen. Wo landen
unsere Daten? Wie sicher ist die Cloud? Und was bedeutet der
KI-Einsatz für das Arbeitsverhältnis in der Praxis? Heute schauen
wir erneut hinter die Kulissen, was ist rechtlich beim Einsatz von
KI zu beachten, wie kann KI unseren Medizinbetrieb verbessern, ohne
dass der Mensch und seine Rechte dabei auf der Strecke bleiben.
Hören Sie jetzt rein in Teil 3: KI als Unterstützung im
Medizinbetrieb: Chatbots, KI-Arbeitsrecht, Cloud und IT-Sicherheit
unserer Miniserie: KI in der Medizin – wie sieht es der Jurist?
Moderation: Dr. med. Silvia Maurer Fachärztin für Anästhesiologie,
Spezielle Schmerztherapie, Palliativmedizin, Psychotherapie,
Akupunktur, Chinesische Arzneimitteltherapie (ÖÄK), Algesiologin
DGS, Ehrenmitglied der DGS Experte: Prof Dr. jur Heinz-Uwe
Dettling: Rechtsanwalt in Stuttgart. seit 2019 Honorarprofessor an
der Universität Hohenheim in Stuttgart mit Vorlesungen zum KI-Recht
und Digitalrecht und zum Gesundheitswirtschaftsrecht; Mitglied u.a.
der Artificial Intelligence Taskforce Recht des Bitkom –
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue
Medien e.V. und seit 2006 Mitglied im Rechtsausschuss des BAH
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (seit 2024 Pharma
Deutschland e.V.) Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit
und Zuhörens im Podcast wird bei Personenbezeichnungen die
männliche Form gewählt. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der
Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter (m/w/d).
Disclaimer: „Dieser Podcast dient der Information und ersetzt nicht
das Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt oder einer
juristische Beratung.“ Abonnieren Sie jetzt den DGS-Podcast, damit
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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