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  4. ERFUNDENER Eigenbedarf: Wie das Gericht alles durchschaut hat
Vorgetäuschter Eigenbedarf: Tochter auf Bali, Mieter zahlen die
Zeche. ️ Der Vermieter kündigt – die Tochter zieht angeblich ein.
Klingt legitim. Ist es aber nicht, wenn sie seit Monaten auf Bali
lebt, dort einen neuen Job angenommen hat und keinerlei
Rückkehrpläne existieren. Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat im
Januar 2026 geurteilt – und das Ergebnis ist lehrreich. Für beide
Seiten. ️ Was ist passiert? Ein Mieterpaar in Berlin hatte einen
befristeten Mietvertrag – Begründung: Eigenbedarf für die Tochter
zum Studium. Die Tochter zog nie ein. Das Gericht sprach den
Mietern 3.351,99 € Schadensersatz zu – aber lange nicht alles, was
sie gefordert hatten. Der Grund? Fatale Fehler bei der Durchsetzung
ihrer Ansprüche. ️ Die 3 teuersten Fehler der Mieter: Zu früh
ausgezogen – die doppelte Miete wurde nicht erstattet Sofort Makler
beauftragt, ohne eigene Wohnungssuche zu dokumentieren Belege ohne
Zahlungsnachweis – Umzugskosten komplett abgewiesen Was du aus
diesem Urteil mitnimmst: Eigenbedarf muss konkret, dokumentiert und
zeitlich greifbar sein Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) gilt
auch für Mieter – konsequent Jeder Schadensposten braucht: Rechnung
+ Zahlungsbeleg + individuelle Begründung Wer sich auf
Bestandsschutz bei der Mietpreisbremse beruft, muss das beweisen ️
Über diese Folge: Igor Posikow (Fachanwalt für Verkehrsrecht) und
Michael Kehren (Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht) analysieren das Urteil des AG Berlin-Mitte
– klar, praxisnah und ohne Juristendeutsch. Law & Talk: Recht
verstehen. Recht nutzen. Weitere Information zum Mietrecht:
https://posikow-kehren.de/mietrecht/
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„ERFUNDENER Eigenbedarf: Wie das Gericht alles durchschaut hat“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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