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vor 3 Monaten
Mit Urteil vom 23.1.2026 - V ZR 91/25 hat der BGH die
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Bauträgervollmacht zur
Änderung der Teilungserklärung konkretisiert: Die triftigen
Gründe, bei deren Vorliegen der Bauträger von der Vollmacht
Gebrauch machen kann, müssen im Einzelnen in der Klausel benannt
sein! Die Entscheidung dürfte zu Anpassungsbedarf in vielen
Bauträgervertragsmustern führen und ist somit für die Praxis von
großem Interesse. Eine Zusammenfassung findet sich in
DNotI-Report 4/2026.
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