Beschreibung
vor 2 Tagen
Du zahlst jeden Monat Hausgeld und ein Teil davon landet in der
Erhaltungsrücklage. Klingt nach Kosten. Fühlt sich nach Kosten
an. Das Finanzamt sagt aber erstmal: schön für dich.
In dieser Folge von Tax on the
Rocks erkläre ich dir, warum Einzahlungen
in die Erhaltungsrücklage bei vermieteten
Eigentumswohnungen nicht sofort als Werbungskosten
abziehbar sind, sondern erst dann, wenn die
Wohnungseigentümergemeinschaft das Geld tatsächlich
für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt.
Außerdem geht es um die neue BFH-Rechtsprechung,
die 15-Prozent-Grenze bei anschaffungsnahen
Herstellungskosten, Risiken beim Verkauf einer
Wohnung, die Behandlung bei der Grunderwerbsteuer
und darum, warum diese kleine Rücklage steuerlich
manchmal mehr Drama macht als eine
Eigentümerversammlung mit fünf
Tagesordnungspunkten.
Technisch? Ja. Wichtig? Sehr!
Denn bei Immobilien frisst der Fehler nicht laut.
Er bucht sich einfach leise in deine
Steuererklärung ein.
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