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#100 KI in der Medizin – wie sieht es der Jurist? Teil 2: Hochrisiko-KI-Systeme:

#100 KI in der Medizin – wie sieht es der Jurist? Teil 2: Hochrisiko-KI-Systeme:

Schmerzmedizin konkret vor 4 Monaten
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Künstliche Intelligenz ist im medizinischen Alltag längst
angekommen – von der robotergestützten Chirurgie bis zur
KI-basierten Befundung in der Radiologie. Doch mit dem
Inkrafttreten des EU AI Acts (KI-Verordnung) im August 2024 ist die
digitale Transformation im Gesundheitswesen eben kein
Zukunftsszenario mehr – sie ist Gesetz. Damit ändern sich die
Spielregeln für Arztpraxen, Psychotherapeuten und Kliniken massiv.
Was bedeutet die Einstufung als „Hochrisiko-KI“ für die Praxis?
Welches Recht haben Patienten auf eine KI-gestützte Behandlung? Wie
sieht es aus mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA), die auf
Rezept verordnet werden oder direkt bei der Krankenkasse vom
Patient beantragt werden können: Wer überwacht den Therapieerfolg
und wer trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Anwendung im
heimischen Umfeld des Patient? Wie müssen Patienten aufgeklärt
werden? Was ist wichtig zum Thema Datenschutz? Was passiert wenn
eine KI eine Fehldiagnose stellt? Wer haftet? Der
Software-Entwickler (Anbieter), der Praxisinhaber (Betreiber) oder
der behandelnde Arzt (Anwender)? Viele Fragen, die ich mit dem
Juristen Prof. Dr. Heinz-Uwe Dettling beleuchten werde. Moderation:
Dr. med. Silvia Maurer Fachärztin für Anästhesiologie, Spezielle
Schmerztherapie, Palliativmedizin, Psychotherapie, Akupunktur,
Chinesische Arzneimitteltherapie (ÖÄK), Algesiologin DGS,
Ehrenmitglied der DGS Experte: Prof Dr. jur Heinz-Uwe Dettling:
Rechtsanwalt in Stuttgart. seit 2019 Honorarprofessor an der
Universität Hohenheim in Stuttgart mit Vorlesungen zum KI-Recht und
Digitalrecht und zum Gesundheitswirtschaftsrecht; Mitglied u.a. der
Artificial Intelligence Taskforce Recht des Bitkom – Bundesverband
Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. und
seit 2006 Mitglied im Rechtsausschuss des BAH Bundesverband der
Arzneimittel-Hersteller e.V. (seit 2024 Pharma Deutschland e.V.)
Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Zuhörens im
Podcast wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung
grundsätzlich für alle Geschlechter (m/w/d). Disclaimer: „Dieser
Podcast dient der Information und ersetzt nicht das Gespräch mit
einer Ärztin oder einem Arzt oder einer juristische Beratung.“
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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