Beschreibung
vor 2 Monaten
Eine KG verkauft Grundstücke und noch vor Beurkundung der
Auflassung tritt der Komplementär aus der KG aus, wodurch beim
Kommanditisten Anwachsung eintritt. Was bedeutet das für den
Grundbuchvollzug und vor allem: Erwirbt der gutgläubige Erwerber
ohne Voreintragung des Kommanditisten das Eigentum?
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