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Beschreibung
vor 3 Jahren
Die Gesetzgebung ist bemüht, psychisch kranken Menschen ein
möglichst normales Leben zu ermöglichen. Eine Anlaufstelle ist hier
das Betreuungsgericht, dass über die Notwendigkeit einer Betreuung
oder auch Unterbringung entscheidet. Sabine Kuse berichtet.
möglichst normales Leben zu ermöglichen. Eine Anlaufstelle ist hier
das Betreuungsgericht, dass über die Notwendigkeit einer Betreuung
oder auch Unterbringung entscheidet. Sabine Kuse berichtet.
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