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  4. Neues Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Krankenversicherungsbeiträgen ab 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es ein neues Verfahren zur
elektronischen Übermittlung von Beiträgen für die private
Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung im Rahmen des
Lohnsteuerabzugsverfahrens. Das Bundesministerium der Finanzen
(BMF) hat am 3. Juni 2025 ein Schreiben zu diesem Thema
veröffentlicht. Dieses neue Verfahren ersetzt das bisherige
Papierbescheinigungsverfahren und soll den bürokratischen Aufwand
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verringern. Aber was bedeutet
das genau für dich?
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„Neues Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Krankenversicherungsbeiträgen ab 2026“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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