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Beschreibung
vor 2 Monaten
In dieser Folge geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen
doppelte Mietaufwendungen im Betreuungsrecht sowie nach dem SGB II
und SGB XII übernommen werden können. Im Mittelpunkt stehen die
Erforderlichkeit des Umzuges, die Unvermeidbarkeit der Kosten und
die Pflicht zur Schadensminderung.
doppelte Mietaufwendungen im Betreuungsrecht sowie nach dem SGB II
und SGB XII übernommen werden können. Im Mittelpunkt stehen die
Erforderlichkeit des Umzuges, die Unvermeidbarkeit der Kosten und
die Pflicht zur Schadensminderung.
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