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Arbeitsrecht für die Praxis, Mitarbeiterbindung mit attraktiven Arbeitsmodellen und Benefits
Beschreibung
vor 1 Monat
Es besteht ein häufiges Missverständnis, dass es auf die
Betriesbgröße ankommen würde bei der Umsetzung der
EU-Entgelttransparenz-Richtlinie. Das betrifft nur die
Berichtspflichten (ab Juni 2027), die Auskunftsansprüche gelten ab
Juni 2026 in allen Unternehmen! Genauso wie der vorgelagerte
Auskunftsanspruch im Bewerbungsverfahren.
Betriesbgröße ankommen würde bei der Umsetzung der
EU-Entgelttransparenz-Richtlinie. Das betrifft nur die
Berichtspflichten (ab Juni 2027), die Auskunftsansprüche gelten ab
Juni 2026 in allen Unternehmen! Genauso wie der vorgelagerte
Auskunftsanspruch im Bewerbungsverfahren.
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