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  4. Folge 38: Zu Hause investieren, Steuern reduzieren!
In Folge 38 von Buchbar zeigen Anita Dormeier und Kevin Bernardo,
wie Sie Investitionen in Ihr Zuhause gezielt steuerlich nutzen
können. Von der Reinigungskraft bis zur energetischen Sanierung –
hier steckt echtes Sparpotenzial.

 Im Mittelpunkt stehen die Steuerermäßigungen nach §35a und
§35c EStG. Sie erfahren, welche haushaltsnahen
Dienstleistungen und
Handwerkerleistungen begünstigt sind und wie Sie
diese korrekt in Ihrer Steuererklärung ansetzen.

Haushaltsnahe Beschäftigungen: 20 %
Steuerermäßigung, z. B. für Reinigung, Gartenpflege oder
Betreuung – einfach über die Knappschaft anmelden

Handwerkerleistungen: Steuerbonus auf reine
Arbeitskosten – auch für Mieter über die Nebenkostenabrechnung
nutzbar

Energetische Sanierung (§35c): Bis zu 40.000 €
Steuerermäßigung, z. B. für Fenster, Türen oder Dämmung –
inklusive Materialkosten

Besonders wichtig: Die Maßnahmen müssen von einem
Fachunternehmen durchgeführt und offiziell
bescheinigt werden. Zudem gilt strikt: keine
Barzahlung. Gefördert werden nur selbstgenutzte
Immobilien (mind. 10 Jahre alt), auch bei unentgeltlicher
Überlassung an Angehörige. Zuschüsse, etwa von der KfW, schließen
die steuerliche Förderung aus.

Gerade in Zeiten steigender Kosten lohnt sich der Blick auf
steuerliche Förderungen rund ums Eigenheim oder die Mietwohnung.
Ob Eigentümer oder Mieter – wer die Regeln kennt, kann gezielt
investieren und gleichzeitig die Steuerlast spürbar senken.
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„Folge 38: Zu Hause investieren, Steuern reduzieren!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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