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Beschreibung
vor 4 Tagen
Ist eine Gesellschaft außerstande ihren Steuerverpflichtungen
nachzukommen, so kann – unter bestimmten Voraussetzungen – nicht
nur die Gesellschaft selbst, sondern auch ihr Geschäftsführer
persönlich für die Abgabenschulden haften.
Wann kommt eine Haftung nach § 9 BAO konkret in Betracht? Welche
Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche typischen
Pflichtverletzungen führen in der Praxis zu Haftungsfällen? Über
diese und weitere Fragen diskutieren Mag. Natascha Sautter
(Steuerberaterin und Director bei TPA Österreich) und Mag.
Claudia Hahnekamp-Propst (Linde Verlag).
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