Folge 03 - Kassenführung - Aktuelle Meldepflichten
vor 1 Jahr
Neue Meldepflicht für Bargeldkassen ab dem 01.01.2025
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Beschreibung
vor 1 Jahr
In dieser Episode beleuchten wir die aktuellen Entwicklungen in
der Kassenführung und die ab dem 1. Januar 2025 geltenden neuen
Meldepflichten für Unternehmen mit Bargeldkassen. Gemäß dem
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 28. Juni
2024 sind Unternehmen verpflichtet, detaillierte Informationen zu
ihren elektronischen Aufzeichnungssystemen an die Finanzbehörden
zu übermitteln.
Diese Mitteilung muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung
oder Außerbetriebnahme des Kassensystems erfolgen. Für vor dem 1.
Juli 2025 angeschaffte Systeme gilt eine Übergangsfrist bis zum
31. Juli 2025.
Erfahren Sie in dieser Folge, welche Schritte erforderlich sind,
um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, und wie Sie
Ihre Kassensysteme ordnungsgemäß melden, um Sanktionen zu
vermeiden.
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