Ep. 30 Dienstverhinderung: Wenn das Privatleben Vorrang hat (§ 8 Abs 3 AngG & § 1154b ABGB)
vor 2 Wochen
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„Is a ned bled“, wenn man seine Rechte kennt! In dieser Folge
widmen wir uns einem Klassiker des Arbeitsrechts: Der
Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen.
Ob Behördenweg, Hochzeit oder ein Rohrbruch in der Wohnung –
nicht jede Abwesenheit ist Urlaub oder Krankenstand. Doch wann
genau besteht eigentlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Wir
schauen uns die gesetzlichen Grundlagen im
Angestelltengesetz (§ 8 Abs 3) und im
ABGB (§ 1154b) ganz genau an.
Was du in dieser Folge lernst:
Was gilt als „wichtiger persönlicher Grund“?
Wie lange darf man der Arbeit fernbleiben?
Meldepflichten: Was muss ich dem Arbeitgeber mitteilen?
Hör rein und sorge dafür, dass in deinem Betrieb niemand „bled“
dasteht, wenn es um die Zeitrechnung geht!
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Maria Lankowitz
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