# 93 Berufungsrecht 2 (Begründetheit, Tatsachenbindung, Novenrecht)
1 Stunde 29 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Tagen
Berufungsrecht die Zweite! Nach ihrem Einstieg in der vergangenen
Woche werfen sich Christian Walz und Christoph Spielmann, beide
Richter und AG-Leiter, nun mitten hinein ins Getümmel der
Begründetheitsprüfung und stoßen dort auf DIE beiden zentralen
Normen des Berufungsrechts - § 529 Abs. 1 ZPO und § 531 Abs. 2
ZPO, die von den beiden liebevoll seziert und in den
Klausurkontext eingeordnet werden. Was ist der Unterschied
zwischen tatbestandlichen Feststellungen und solchen nach § 529
Abs. 1 Nr. 1 ZPO? Wann sind die ersteren bindend und wann die
letzteren? Wann darf ich in der Berufungsinstanz neu vortragen
und wie war das gleich mit der erstmaligen Ausübung von
Gestaltungsrechten? Wir sind uns sicher: Diese Folge weckt keine
„Vollständigkeits- und Richtigkeitszweifel“ (§ 529 Abs. 1 Nr. 1
Hs. 1 ZPO!), sondern verschafft Euch einen mehr als profunden
Eindruck über das Herzstück einer Berufungsklausur.
Das Zusatzmaterial (Schemata, Beispiele, Schriftsätze) zur
Berufungsreihe, das wir anlässlich dieser Folge mit weiteren
Beispielen ausgebaut haben, findet ihr hier.
Es folgt noch eine finale Folge 3, aber erst einmal: Viel Spaß
beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
01:56 Obersatz und Schema
05:22 Verfahrensfehler
09:57 Zulässigkeit der Klage
13:42 Begründetheit der Klage
16:33 Beweiskraft des Tatbestandes, § 314 ZPO
20:55 Grds. Bindung an erstinstanzliche Feststellungen, § 529 I
Nr. 1 1. Hs. ZPO
27:01 Ausnahmsweise keine Bindung bei
Vollständigkeits-/Richtigkeitszweifeln, § 529 I Nr. 1 2. Hs. ZPO
36:00 Verfahrensfehler bei Tatsachenfeststellung
45:00 Verstoß gegen § 286 ZPO
50:38 Tatbestandsberichtigungsantrag, § 320 ZPO
59:30 Novenrecht, § 531 ZPO
01:16:43 Unstreitiger Vortrag
01:25:32 Die 4 Berufungstöpfe!
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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche
Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine
offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
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