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  4. BFSG: Abmahnung für deine Webseite oder deinen Online-Shop? Was bedeutet barrierefrei?
Seit Juni 2025 gilt neue BFSG. Es verpflichtet alle digitalen
Anbieter, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu
gestalten. Betroffen sind Online-Shops, Webseiten, Apps,
E-Book-Reader, Zahlungsterminals und viele mehr. Auch Anbieter
digitaler Dienstleistungen wie Buchungsplattformen, Bankservices
und Onlinekurse müssen sich darauf einstellen. Kleinstunternehmen
sind bei Dienstleistungen ausgenommen, nicht aber beim Verkauf
digitaler Produkte.Barrierefreiheit bedeutet: Kompatibilität mit
Screenreadern, Tastaturnavigation, gute Kontraste, einfache
Sprache und Einhaltung der WCAG 2.1 Standards (Level AA).
Außerdem muss eine leicht verständliche
Barrierefreiheitserklärung auf der Website gut sichtbar vorhanden
sein.Bereits jetzt gibt es die ersten Abmahnungen wegen Verstößen
gegen das BFSG – mit Forderungen in vierstelliger Höhe. Deshalb
gilt: Angebot prüfen, Barrierefreiheit zeitnah umsetzen und
Dokumentation sichern. Wer rechtliche Unterstützung braucht,
sollte sich beraten lassen, um Bußgelder bis zu 100.000 Euro zu
vermeiden.Deutschland setzt mit dem BFSG den europäischen
European Accessibility Act (EAA) um – Österreich und die Schweiz
folgen mit eigenen Regelungen. Das BFSG ist damit Teil eines
europäischen Großprojekts für mehr digitale Inklusion.Für mehr
Rechtsbalance sichere dir deine kostenlose Erstberatung unter:
www.Dr-FEH.de & folge mir auf Social Media :-)Versprochene
Links:Muster für Barrierefreiheitserklärung:
https://bfsg-gesetz.de/erklaerung-zur-barrierefreiheit/#google_vignette
Kostenloser Test für Anwendbarkeit des BFSG:
https://bfsg-gesetz.de/check/Schöne Übersicht:
https://tourismus.bayern/artikel/das-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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