FernUSG: So schützt du dich vor teuren Rückforderungen beim Verkauf von Online-Kursen!
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Beschreibung
vor 3 Tagen
Bietest du Online-Kurse, Coaching oder Mentoring an? Dann
solltest du das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) kennen! Ein
neues BGH-Urteil 2025 hat den Anwendungsbereich deutlich
erweitert – jetzt gilt das Gesetz auch im B2B-Bereich. Wenn dein
Angebot überwiegend online stattfindet und du den Lernerfolg
kontrollierst, brauchst du in Deutschland eine ZFU-Zulassung.
Fehlt diese, sind die Verträge nichtig und Kunden können alle
Kursgebühren zurückfordern. Das gilt auch für Anbieter aus
Österreich und der Schweiz mit deutschen Kunden. In diesem Video
erfährst du, welche Risiken drohen, wie Rückforderungen aussehen
können und mit welchen Strategien du verhindern kannst, dass das
FernUSG auf dein Angebot zutrifft.Du bist dir unsicher? Dann
nutze das kostenlose Erstgespräch unter www.Dr-FEH.de
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