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  4. Ep. 04: Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung – Zweifelsfragen zur Neuregelung von § 8 EStDV
In dieser Episode widmen wir uns der Neuregelung des § 8
EStDV zur steuerlichen Behandlung von Grundstücksteilen
von untergeordneter Bedeutung – ein Thema mit erheblicher
Praxisrelevanz. Denn die Änderungen sind rückwirkend in
allen noch offenen Fällen anzuwenden und damit bei jeder
aktuell eingereichten Steuererklärung zwingend zu
berücksichtigen.

§ 8 EStDV regelt das Wahlrecht zur Entnahme solcher
Grundstücksteile aus dem Betriebsvermögen. Während bislang die
relative Wertgrenze von 20 % und die absolute Wertgrenze von
20.500 EUR kumulativ erfüllt sein mussten, wurde die absolute
Grenze nun auf 40.000 EUR angehoben. Die
bisherige relative Wertgrenze wird durch eine Flächengrenze von
30 Quadratmeter ersetzt – und entscheidend:
Künftig genügt das Einhalten nur einer der beiden Grenzen.

Wir diskutieren insbesondere die Ermittlung der
30-Quadratmetergrenze, die Folgen der
Wahlrechtsausübungsowie Besonderheiten bei
Betriebsaufspaltungen. Besonders spannend sind
Hinweise auf eine interne Fach-Info der bayerischen
Finanzverwaltung, die offenbar bereits bei den
Finanzämtern kursiert.

 

Host: StB Michael Ferstl

Gast: StB Roman Karl

 

Seminarempfehlung:

https://www.steuerseminare-graf.de/seminare/jahresabschluss-2025-2026/

https://www.steuerseminare-graf.de/seminare/jahresabschluss-fuer-kapitalgesellschaften-2025-2026/

https://www.steuerseminare-graf.de/seminare/aktuelles-steuerrecht-i-2026/

https://www.steuerseminare-graf.de/seminare/gebaeude-gebaeudeteile-und-betriebsvorrichtungen/

 

weitere Informationen auf:

www.steuerseminare-graf.de
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„Ep. 04: Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung – Zweifelsfragen zur Neuregelung von § 8 EStDV“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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