Beschreibung
vor 3 Monaten
Jedenfalls vom DNotI-Geschäftsführer unbemerkt hat der BGH im
Sommer 2025 ein Problem der notariellen Praxis entschärft: Die
"Ämterhäufung" bei der Gestaltung eines Behindertentestaments.
Kann jemand gleichzeitig Betreuer des Behinderten und
Testamentsvollstrecker über den Nachlass sein? Siehe BGH, Beschl.
v. 25.6.2025 - XII ZB 157/24
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