05-Aufenthaltszweck bestimmt Aufenthalt
Was bei der Beantragung eine Aufenthaltstitels zu beachten ist.
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Beschreibung
vor 4 Tagen
Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums richten sich
vor allem nach dem Zweck des beabsichtigten Aufenthalts.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde erläutert, welche
Aufenthaltszwecke es gibt und was bei der Antragstellung zu
beachten ist.
Neben den im deutschen Aufenthaltsgesetz angegebenen Zwecken,
etwa dem Zweck des Ehegattennachzugs, geht er auf die „sonstigen
Zwecke“ ein.
Er weist auch auf die Möglichkeit hin, dass mehrere Auferwecken
nebeneinander bestehen können und beim Wegfall bzw. Änderung des
Aufenthaltszwecks geschehen kann.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite:
https://www.familiennachzug-visum.de
Dort finden Sie auch das Schreiben des Petitionsausschusses zu
meiner Petition zum Nachzug von Ehegatten ohne vorherigen
Sprachnachweis.
Auf der Webseite des Bundestages können Sie sich registrieren und
mitunterzeichnen.
https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.html
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