Bundesverfassungsgericht hebt neues Wahlrecht teilweise auf

Bundesverfassungsgericht hebt neues Wahlrecht teilweise auf

vor 1 Jahr
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Beschreibung

vor 1 Jahr
Die Wahlrechtsreform der Ampel ist teilweise verfassungswidrig. Das
bestätigte das Bundesverfassungsgericht. CSU und Linkspartei sahen
sich durch die Änderungen in ihrer Existenz bedroht und zogen
deshalb vor Gericht.
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