Nachzug der Eltern zum mittlerweile volljährigen schutzberechtigten Kind
Antragstellung als Minderjähriger - dann aber volljährig - Nachzug
möglich?
6 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Woche
Nachzug der Eltern zum zunächst minderjährigen - dann
volljährigen Kind in Deutschland, das als Flüchtling anerkannt
ist oder subsidär schutzberechtigt ist.
Ein Kind kommt allein und noch minderjährig nach Deutschland.
Nennen wir ihn agil. Er beantragt internationalen Schutz, also
möchte er als Flüchtling oder zumindest als Subsidiär
Schutzberechtigter anerkannt werden.
Während der Antrag geprüft wird, wird er volljährig. Was bedeutet
dies für den Nachzug der Eltern? Wie Visum ist ein Podcast von
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde für alle, die sich für ein
schnelleres Visum einsetzen.
Entscheidung des EuGH von 2018
Stellungnahme Gernalanwalt de la Tour Oktober 2025:
Schlussanträge vom 30.10.2025 – C-571/24
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/
Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite:
https://www.familiennachzug-visum.de
Auf der Webseite des Bundestages können Sie sich registrieren und
mitunterzeichnen.
https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.html
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