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vor 4 Monaten
Stellt das Fehlen der Kunden-UID bei grenzüberschreitenden
Sachverhalten einen vernachlässigbaren Formalfehler dar oder
tappt man diesfalls in eine gefährliche Umsatzsteuerfalle? Das
BFG Graz hat vor Kurzem zu dieser Frage ein Vorlageersuchen an
den EuGH gestellt.
Dr. Roman Haller (Umsatzsteuerexperte bei BDO in Linz und Wien)
geht im Gespräch mit Claudia Hahnekamp-Propst (Linde Verlag)
dieser Thematik auf den Grund.
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