Beschreibung
vor 4 Monaten
Die vom Verkäufer gesetzte Frist zur Bebauung eines Grundstücks
wird verlängert. Besteht deswegen Handlungsbedarf im Hinblick auf
die entsprechende Rückauflassungsvormerkung? Nichts tun?
Bewilligen? Löschen und neu eintragen?
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