Weihnachtsaktien, Aktien zu Weihnachten und ULTRAs-DEPOTS unterm Baum!!
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Kommentare (1)
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4:22 Hier werden gleich drei Falschinfos verbreitet: 1. Es ist nicht legal, mit einem sechsjährigen Kind in einen U18 Film zu gehen. Somit würden sowohl die erziehungsberechtigte Person als auch der Kinobetreiber gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. 2. Der Tabakkonsum unter 18 Jahren ist ebenfalls nach Jugendschutzgesetz verboten. 3. Das "begleitete Trinken" von Alkohol ist ab 14 Jahren legal, hier wird jedoch von Suchtexpertinnen und Suchtexperten eine Abschaffung dieser Erlaubnis gefordert.