08 - Angebote elektronisch einreichen: Beide Seiten profitieren

08 - Angebote elektronisch einreichen: Beide Seiten profitieren

vor 10 Monaten
8 Minuten
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Beschreibung

vor 10 Monaten

Obwohl es im Beschaffungswesen zulässig ist, Angebote
elektronisch einzureichen, verlangen viele Beschaffungsstellen
lieber analoge Unterlagen. Dabei hat der digitale Weg für beide
Seiten viele Vorteile. 


Quellen zur Folge:


https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/126/de#art_34

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/126/de#art_47

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/126/de#art_34


https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1969/737_757_755/de#chap_2/lvl_E/lvl_II/lvl_2

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2016/752/de

https://validator.admin.ch

https://www.zefix.ch/



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www.bfh.ch/beschaffungsblog
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