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  4. Verurteilt! (59): Der Fall Andreas Türck
Am 8. September 2005 spricht das Frankfurter Landgericht den 36
Jahre alten Fernsehmoderator Andreas Türck vom Vorwurf der
Vergewaltigung frei. Nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den
Angeklagten. 10 Tage lang stand Türck vor Gericht, weil er 2002
eine Club-Bekanntschaft auf einer Brücke zum Oralsex gezwungen
haben soll. Die 29-Jährige hatte den Fernsehmoderator nicht selbst
angezeigt, durch einen Zufall war das Verfahren in Gang geraten.
Bei der Polizei hat Türck den Vergewaltigungsvorwurf bestritten,
vor Gericht hat er geschwiegen. Zwei Gutachter haben schließlich
die Glaubwürdigkeit der 29-Jährigen bezweifelt. Darauf stützte das
Gericht seinen Freispruch. Die Vorwürfe hatten die steile Karriere
des Moderators abrupt gestoppt. Er hatte bei ProSieben seine
tägliche Talkshow. Sein Sender hatte sich sofort von ihm getrennt.
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„Verurteilt! (59): Der Fall Andreas Türck“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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