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  4. Von einem bizarren Urteil im Münchener Dolchstoßprozess
Vom sogenannten Münchener Dolchstoßprozess haben wir in diesem
Podcast bereits am 31. Oktober berichtet: Martin Gruber,
Chefredakteur der sozialdemokratischen Münchener Post, hatte die
Süddeutschen Monatshefte wegen der Verbreitung der Dolchstoßlegende
der Geschichtsverfälschung bezichtigt, woraufhin deren Herausgeber
Paul Nikolaus Cossmann Gruber verklagte. Politisch eingefärbte
Urteile in solchen Verfahren waren in Weimarer Tagen keine
Seltenheit, der Münchener Richterspruch ging jedoch als besonders
bizarr in die deutsche Rechtsprechung ein. Zwar konstatierte er in
Cossmanns Argumentation zahlreiche historische Irrtümer und
sachliche Fehler. Da dies jedoch keine aktive Verfälschung der
Geschichte darstelle, verurteilte er Gruber dennoch zu einer
Geldstrafe von 3000 Reichsmark. Auch schon der Hamburger Anzeiger
vom 10. Dezember 1925 kommentierte das Urteil einigermaßen
verständnislos, wie wir gleich von Frank Riede erfahren werden. Ein
Nachtrag noch zur Personalie Cossmann: Diesem sollte sein
energischer Kampf gegen die Republik später unter den Nazis ebenso
wenig helfen wie seine frühe Konversion vom Judentum zum
Christentum 1905. Er wurde 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert,
wo er im selben Jahr im Krankenhaus verstarb.
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„Von einem bizarren Urteil im Münchener Dolchstoßprozess“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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