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  4. Pflege im G-BA: Zwischen Mitberatung und (noch) fehlender Mitbestimmung
„Der Gemeinsame Bundesausschuss war ja damals ganz anders, als er
es letzten Endes heute ist“, sagt Birgit Pätzmann-Sietas, die den
Deutschen Pflegerat seit rund 20 Jahren im G-BA vertritt. In
dieser Folge von „Infusion Zukunft – Pflegepolitik mit Köpfchen“
spricht sie mit Christine Vogler über die Arbeit des G-BA, die
Rolle der Pflege in seinen Gremien – und darüber, was sich ändern
muss.

 

Noch hat die Pflege dort kein Stimmrecht: „Der Gesetzgeber hat
uns nur ein Mitberatungsrecht im Unterausschuss
Qualitätssicherung ermöglicht“, erklärt Pätzmann-Sietas. Doch die
Versorgungslage wandelt sich. „Es wird zwingend notwendig sein,
dass wir Stimmrecht und Mitberatungsrecht auch in anderen
Unterausschüssen haben.“

 

Sie schildert, warum das Ehrenamt an seine Grenzen stößt: „Wir
haben ja schlichtweg nur zwei Möglichkeiten von Beginn an gehabt.
Entweder wir nehmen teil und wir bringen unsere Kompetenzen ein –
oder man macht es nicht. Dann ist man nicht dabei. Dann ist die
Kompetenz von uns nicht da.“

 

Pätzmann-Sietas fordert die Umsetzung des Koalitionsvertrags: ein
gesetzlich verankerter Sitz mit Stimme für die Profession Pflege.
Das sei  eine Notwendigkeit für die Zukunft und Umsetzung
einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. „Ich denke, der
Gesetzgeber hat schon verstanden, dass wir Versorgung auf
breitere Füße stellen müssen und die Kompetenzen aller
Professionen einbeziehen müssen. Und das bedeutet aber dann auch
im Gegenzug, dass wir auch hier an anderen Unterausschüssen zu
beteiligen sind.“

Jetzt reinhören – auf www.deutscher-pflegerat.de und überall, wo
es Podcasts gibt.

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Produziert von yapola
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„Pflege im G-BA: Zwischen Mitberatung und (noch) fehlender Mitbestimmung“

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