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  4. SR059 Betrug | § 263 StGB | Dreiecksbetrug | Teil 7
Beschreibung:

In dieser Folge geht es um einen echten Klausurklassiker im
Betrugsrecht: den Dreiecksbetrug. Was passiert, wenn
der Getäuschte nicht selbst über das Vermögen verfügt – sondern
eine dritte Person? Wir klären, wann der Dreiecksbetrug
vorliegt, wie man ihn dogmatisch sauber prüft und worauf es
bei der Abgrenzung ankommt.

Ein unverzichtbarer Baustein im Examenskurs zum § 263 StGB – mit
Definitionen, Streitständen und prüfungsreifen Formulierungen.

Was steckt drin?

Grundkonstellation des Dreiecksbetrugs

Abgrenzung zum Diebstahl in mittelbarer Täterschaft

„Nahe persönliche Beziehung“ oder „normative Zurechnung“ –
was gilt?

Die drei klassischen Meinungen zur Zurechnungsfrage

Aufbauhinweise und Klausurtaktik

Lerneffekte:

Dogmatisch fundierte Prüfung des Dreiecksbetrugs

Verlässliche Kriterien für die Zurechnung der
Vermögensverfügung

Übersicht über die Streitstände mit Argumentationshilfen

Fehlervermeidung bei der Abgrenzung zu anderen Delikten

Sicherer Umgang mit klausurrelevanten Fallkonstellationen

Unsere Empfehlung von unserem Kooperationspartner Nomos
Verlag:

Sauer, Klausurtraining Allgemeines Verwaltungsrecht und
Verwaltungsprozessrecht

https://www.nomos-shop.de/nomos/rechtswissenschaft/oeffentliches-recht/allgemeines-verwaltungsrecht-verwaltungsprozessrecht/id/730/ 
  

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„SR059 Betrug | § 263 StGB | Dreiecksbetrug | Teil 7“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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