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vor 2 Jahren
Beschreibung:
In dieser Folge geht’s um eines der objektiven Mordmerkmale: das
„gemeingefährliche Mittel“. Was genau ist damit gemeint? Wann ist
ein Mittel „gemeingefährlich“ – und worin liegt die Abgrenzung zu
anderen Mordmerkmalen?
Wir klären, welche Anforderungen die Rechtsprechung stellt,
welche Fallgruppen es gibt und warum es auf die konkrete
Kontrolle des Mittels entscheidend ankommt.
Was erwartet euch?
Definition: Was ist ein „gemeingefährliches Mittel“?
Wie viel Gefahr braucht es?
Warum es nicht auf die tatsächliche Auswirkung, sondern auf
die Unkontrollierbarkeit ankommt
Fallgruppen: Feuer, Sprengstoff, Gifte, Schusswaffen, Autos,
Hunde, Viren?
Abgrenzung zu Heimtücke, Grausamkeit oder Habgier
Lerneffekte:
Definition des objektiven Mordmerkmals
Systematische Einordnung im Prüfungsschema des § 211 StGB
Typische Klausurformulierungen
Verständnis für das Kontroll- und Abgrenzungskriterium
Einordnung von modernen Fallkonstellationen (Corona-Fälle,
Brandstiftungen etc.)
Schlagwörter:
§ 211 StGB, Mord, gemeingefährliches Mittel, objektive
Mordmerkmale, Unkontrollierbarkeit, Brandstiftung, Sprengstoff,
Viren, Corona-Fall, Tötungsdelikte, Strafrecht BT, Mordprüfung,
Examenswissen, Kurzerklärt
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