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  4. ÖR101 Öffentliches Baurecht | Fall: Hundeschule im Außenbereich | § 35 BauGB | privilegiertes Vorhaben | sonstiges Vorhaben | Klausurbearbeitung von § 35 BauGB | Urteil, VG Würzburg vom 22.06.2022 – W 4 K 22.1053
ÖR101 Öffentliches Baurecht | Fall: Hundeschule im Außenbereich | § 35 BauGB | privilegiertes Vorhaben | sonstiges Vorhaben | Klausurbearbeitung von § 35 BauGB | Urteil, VG Würzburg vom 22.06.2022 – W 4 K 22.1053

ÖR101 Öffentliches Baurecht | Fall: Hundeschule im Außenbereich | § 35 BauGB | privilegiertes Vorhaben | sonstiges Vorhaben | Klausurbearbeitung von § 35 BauGB | Urteil, VG Würzburg vom 22.06.2022 – W 4 K 22.1053

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  Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch
Baurecht

"Das Lehrbuch zum Baurecht stellt anhand zahlreicher Fälle und
Schaubilder das Zusammenspiel der Länderregelungen zum
Bauordnungsrecht, des bundesrechtlich geregelten
Bauplanungsrechts und weiterer fachgesetzlicher Vorgaben dar.
Vertiefungsfragen am Ende eines jeden Kapitels erlauben die
eigenständige Wiederholung des Gelernten."

Folgenbeschreibung:

In dieser Folge werfen wir einen ausführlichen Blick auf den § 35
BauGB – also auf die Vorschrift, die regelt, was im Außenbereich
baurechtlich zulässig ist. Und wir klären die große Frage: Darf
eine Hundeschule im Außenbereich errichtet und betrieben werden?

Wir besprechen:

Den Fall der Hundeschule aus dem Urteil des VG Würzburg (Urt.
v. 22.06.2022 – W 4 K 22.1053)

Die Systematik des § 35 BauGB mit Absätzen 1–3

Was privilegierte Vorhaben sind – mit praktischen Beispielen
zu jeder Nummer des § 35 Abs. 1

Wann öffentliche Belange entgegenstehen oder beeinträchtigt
werden

Was der Unterschied zwischen § 35 Abs. 1 und Abs. 2 ist

Wie § 36 BauGB – das gemeindliche Einvernehmen – ins Spiel
kommt

Außerdem erklären wir die Begriffe „natürliche Eigenart der
Landschaft“, „Splittersiedlung“ und „Flächennutzungsplan“ – und
warum sie in jeder Baurechtsklausur auftauchen können.

Verlinkungen & Materialien:

VG Würzburg, Urt. v. 22.06.2022 – W 4 K 22.1053

Schlagwörter:

Baurecht, Außenbereich, § 35 BauGB, Hundeschule, privilegiertes
Vorhaben, öffentliche Belange, Splittersiedlung,
Flächennutzungsplan, Rückbau, Bauaufsicht, Verwaltungsrecht,
Bauordnung, § 36 BauGB, gemeindliches Einvernehmen, VG Würzburg

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