ZR104 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Die Stellung des ungeborenen Lebens im Deliktsrecht | Nasciturus und § 823 I BGB

ZR104 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Die Stellung des ungeborenen Lebens im Deliktsrecht | Nasciturus und § 823 I BGB

16 Minuten

Beschreibung

vor 1 Woche

Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining
Gesetzl. Schuldverh.


"Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum
Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung
ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der
Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem
Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung
vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter
Auswahl nähergebracht."


In dieser Folge klären wir eine der spannendsten Fragen des
Deliktsrechts: Kann ein ungeborenes Kind bereits Träger des
Rechtsguts Gesundheit sein? Und wenn ja – wann entsteht dann der
Schadensersatzanspruch?


Anhand des berühmten Syphilis-Falls des BGH (BGHZ 8, 243)
erarbeiten wir:


Die dogmatische Unterscheidung zwischen Lebensgütern
und subjektiven Rechten

Warum Gesundheit ein naturgegebenes Rechtsgut ist

Die Nasciturus-Konstruktion: Schutz ja, aber Anspruch
erst ab Geburt

Die Bedeutung von § 1 BGB als Zäsur für die
Rechtsfähigkeit




Kernaussagen


Gesundheit als Lebensgut kann bereits im Mutterleib verletzt
werden
Rechtsfähigkeit und damit Anspruchsentstehung erst ab Geburt
(§ 1 BGB)
Schädigung vor Zeugung unerheblich – entscheidend ist
Kausalität zur Gesundheitsbeeinträchtigung
Kein Anspruch bei Totgeburt oder vollständiger Ausheilung vor
Geburt


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