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  4. 2 Fragen zum "Zurückziehen" aus der Gemeinschaft der Gläubigen und zum Behandeln von Sünde einer solchen Person (Teil 2)
Wir haben zwei Fragen von einem Bruder, einem Gläubigen erhalten.
Den ersten Teil haben wir schon beantwortet, was das Zurückziehen
betrifft. Nun wird im Blick auf eine solche Person weiter
gefragt:

Wenn diese Person konkret, offensichtlich und öffentlich – in den
Augen aller, einschließlich der Welt – so tief in Sünde versinkt,
dass sie schlechter redet und handelt als Ungläubige, hat ein
örtliches Zusammenkommen dann die Pflicht bekanntzugeben, dass
sie dieses Verhalten nicht toleriert und dass diese Person nicht
mehr wie zuvor verbunden ist mit dem Zusammenkommen im Namen des
Herrn?

 

Oder reicht es aus, angesichts des moralischen und/oder
lehrmäßigen Verfalls dieser Person zu schweigen?
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„2 Fragen zum "Zurückziehen" aus der Gemeinschaft der Gläubigen und zum Behandeln von Sünde einer solchen Person (Teil 2)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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