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Beschreibung
vor 5 Monaten
Wenn ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung vornehmen
möchte, die auch das Gemeinschaftseigentum betrifft, musste sich
bislang die Eigentümergemeinschaft und folglich auch die Verwaltung
mit der Thematik vorbefassen. Gleiches galt auch bei Dingen wie
Schimmelschäden im Sondereigentum, die möglicherweise durch
Baumängel am Gemeinschaftseigentum entstanden sind. Jetzt gibt es
ein neues BGH-Urteil, das das Verfahren etwas erleichtert. Was es
genau damit auf sich hat, erklärt Fachanwalt Sebastian Braun.
Näheres zum Urteil finden Sie unter folgendem Aktenzeichen: BGH vom
14.02.2025 V ZR 86/24 Ihnen gefällt der Podcast? Abonnieren Sie ihn
gerne, um keine weitere Folge zu verpassen. Wir freuen uns auch
über Feedback: podcast@ivia-akademie.de
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Schimmelschäden im Sondereigentum, die möglicherweise durch
Baumängel am Gemeinschaftseigentum entstanden sind. Jetzt gibt es
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