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vor 6 Monaten
Viele denken: „Wenn die Erbpacht endet, bekomme ich mein Haus zum
Marktwert ersetzt.“ Die Realität sieht oft anders aus. Meist zahlt
der Erbpachtgeber nur den Zeitwert oder einen vertraglich
festgelegten Anteil – häufig zwei Drittel. Wer sich für Erbpacht
entscheidet, sollte also die Vertragsdetails ganz genau prüfen,
sonst droht am Ende eine böse Überraschung.
Marktwert ersetzt.“ Die Realität sieht oft anders aus. Meist zahlt
der Erbpachtgeber nur den Zeitwert oder einen vertraglich
festgelegten Anteil – häufig zwei Drittel. Wer sich für Erbpacht
entscheidet, sollte also die Vertragsdetails ganz genau prüfen,
sonst droht am Ende eine böse Überraschung.
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