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Beschreibung
vor 7 Monaten
Der Arbeitgeber muss Neutralität wahren und darf sich nicht in die
Betriebsratswahlen einmischen, so das BetrVG, so die Theorie.
Praktisch kommt es aber immer wieder zu Aktionen im Graubereich
oder gar Grenzüberschreitungen. Jüngst sind etwa Teile einer Rede
des Werksleiters von Tesla im brandenburgischen Grünheide an die
Öffentlichkeit gelangt, in der er die IG Metall sowie deren
Vorsitzende vor den anstehenden Betriebsratswahlen hart angegangen
sein soll. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Betriebsratswahlen einmischen, so das BetrVG, so die Theorie.
Praktisch kommt es aber immer wieder zu Aktionen im Graubereich
oder gar Grenzüberschreitungen. Jüngst sind etwa Teile einer Rede
des Werksleiters von Tesla im brandenburgischen Grünheide an die
Öffentlichkeit gelangt, in der er die IG Metall sowie deren
Vorsitzende vor den anstehenden Betriebsratswahlen hart angegangen
sein soll. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
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