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  3. Schmerzmedizin konkret Podcast
  4. Medizinisches Cannabis – Mythen und Fakten (Teil 2)
Patientinnen und Patienten, die unter den Standard-Schmerztherapien
nicht ausreichend schmerzgebessert sind oder unter starken
Nebenwirkungen leiden, können zusätzlich zu diesen
Standardmedikamenten Cannabis verordnet bekommen. Diese
Verordnungen müssen durch die Patienten bei den Krankenkassen
beantragt werden. Entsprechende Formulare stellen Ärztinnen und
Ärzte zur Verfügung. Damit soll einem Missbrauch vorgebeugt werden.
Doch diese Anträge sind zeitaufwendig und nicht alle Anträge werden
durch die Kassen gleich zugelassen. So dauert es oft mehrere Wochen
bis Patienten an dieses zusätzliche Medikament kommen können. Nur
in Ausnahmefällen, wie z.B. der palliativen Schmerzversorgung, muss
die Entscheidung der Krankenkassen nach spätestens drei Tagen
gefallen sein. Hier engagiert sich die Deutsche Gesellschaft für
Schmerzmedizin für vereinfachte und schnellere Verfahren.
Moderation: Dr. med. Silvia Maurer Experte: Dr. med. Johannes
Horlemann
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„Medizinisches Cannabis – Mythen und Fakten (Teil 2)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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