Kinderpornografie und KI
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Beschreibung
vor 1 Monat
Ein beachtlicher Teil digitaler Kinderpornografie wird illegal in
der Schweiz gehostet. Der schweizerische Pornografietatbestand
(Art. 197 StGB) verbietet nicht nur echte (d.h. reale), sondern
auch unechte Kinderpornografie. In Zeiten von KI-Bildgeneratoren
ist dies ein Vorteil für die Stafverfolgungsbehörden. Die Schweiz
verfügt indes über keine Meldepflicht und hinkt auch bezüglich
der Möglichkeiten der definitiven Löschung von Daten anderen
Ländern stark hinterher.
Die Juristinnen Jutta Oberlin und Sarah von Hoyningen-Huene haben
sich intensiv mit den diversen, rechtlichen Fragestellungen rund
um Kinderpornografie auseinandergesetzt. Neben dem Gesetzgeber
nehmen sie auch Eltern in die Pflicht, sich jeweils eingehend zu
überlegen, welche Kinderbilder sie auf welchen Plattformen ins
Netz stellen wollen.
Präventions- und Opferhilfeangebote gibt es unter
clickandstop.ch und kinderschutz.ch, sowie für
Täterprävention kein-taeter-werden.ch.
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