Folge 38: Sturmfrei für den Betrieb? Kurzarbeit & Schlechtwetter im Handwerk
vor 5 Monaten
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vor 5 Monaten
Was tun, wenn das Wetter nicht mitspielt und die Aufträge ins
Wasser fallen? Wir erklären, wann Kurzarbeitergeld greift, was bei
Schlechtwetter gilt und wo rechtliche Stolperfallen für
Handwerksbetriebe lauern. Am Ende der Folge beschäftigen wir uns
auch noch mit der Schlechtwetterkündigung, welche exklusiv im
Malerhandwerk möglich ist.
Wasser fallen? Wir erklären, wann Kurzarbeitergeld greift, was bei
Schlechtwetter gilt und wo rechtliche Stolperfallen für
Handwerksbetriebe lauern. Am Ende der Folge beschäftigen wir uns
auch noch mit der Schlechtwetterkündigung, welche exklusiv im
Malerhandwerk möglich ist.
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