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vor 7 Monaten
Seit dem 1. Oktober nennt auch die Bayerische Polizei in ihren
Pressemitteilungen „grundsätzlich aktiv“ die Nationalitäten von
Tätern und Opfern. In anderen Bundesländern, wie etwa
Nordrhein-Westfalen, gilt die Regelung schon länger. Ob Medien
diese Informationen übernehmen, müssen sie eigentlich sorgfältig
prüfen, um keine Vorurteile gegen Minderheiten zu schüren. Der
Pressekodex hat dafür genaue Leitsätze formuliert. Dennoch kommt es
immer öfter vor, dass auch Medien die Nationalität von Tätern
nennen.
Pressemitteilungen „grundsätzlich aktiv“ die Nationalitäten von
Tätern und Opfern. In anderen Bundesländern, wie etwa
Nordrhein-Westfalen, gilt die Regelung schon länger. Ob Medien
diese Informationen übernehmen, müssen sie eigentlich sorgfältig
prüfen, um keine Vorurteile gegen Minderheiten zu schüren. Der
Pressekodex hat dafür genaue Leitsätze formuliert. Dennoch kommt es
immer öfter vor, dass auch Medien die Nationalität von Tätern
nennen.
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