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Beschreibung
vor 6 Monaten
Der Ausbildungskostenrückersatz wird immer mehr zum Streitthema.
Unternehmen investieren in die Ausbildung ihrer
Mitarbeiter:innen, um langfristig von deren Know-How zu
profitieren. Wechseln Mitarbeiter:innen das Unternehmen stellt
sich die Frage, ob man die Ausbildungskosten zurückfordern kann.
Dabei stellen sich zahlreiche Fragen: Was ist eine Ausbildung?
Wie vereinbart man den Kostenrückersatz rechtskonform? Wie ist
das Verhältnis von § 11b AVRAG zu § 2d AVRAG? Wie lautet die
Spruchpraxis des OGH? Das und vieles mehr beantwortet Dr.
Alexander Lamplmayr von Bruckmüller Rechtsanwälte im Gespräch mit
Patrick Stummer vom Linde Verlag.
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