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Beschreibung
vor 2 Monaten
In dieser Folge der Podcast-Reihe Tatort Pflege, in Kooperation
mit Pflege gegen Rechts (PGR), tauchen wir tief in ein Thema ein,
das viele Pflegekräfte betrifft: Diskriminierung und
Mobbing am Arbeitsplatz. Wir sprechen über Demokratie,
Haltung und die Verantwortung von Teams und Arbeitgeber*innen, um
eine wertschätzende und sichere Arbeitsumgebung
zu schaffen.
Was bedeutet Diskriminierung?
Diskriminierung ist eine ungerechtfertigte
Benachteiligung aufgrund persönlicher Merkmale wie
Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, Religion, sexuelle
Orientierung oder Behinderung. Sie kann direkt, indirekt oder in
Form von Belästigung auftreten. Auch die Aufforderung, andere zu
diskriminieren, zählt dazu.
Im Arbeitsrecht schützt das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Diskriminierung. Ziel:
Benachteiligungen verhindern und Chancengleichheit sicherstellen
(§ 1 AGG).
Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing ist systematisches, wiederholtes Schikanieren,
Ausgrenzen oder Abwerten über Wochen oder Monate hinweg.
Es kann von Kolleg*innen, Vorgesetzten („Bossing“) oder
Mitarbeitenden in untergeordneten Positionen („Staffing“)
ausgehen. Typische Folgen: psychische Belastung, Schlafstörungen,
Motivationsverlust.
Arbeitsrechtlicher Rahmen
Diskriminierung: AGG §§ 1–18,
Beschwerderecht (§ 13 AGG), Entschädigung (§ 15 AGG)
Mobbing: Kein eigenes Gesetz, aber Schutz
durch Fürsorgepflicht (§§ 241, 618 BGB), Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) und Grundrechte (Art. 2 GG)
Maßnahmen: Interne Beschwerdestellen,
Mediation, Versetzung, Abmahnung oder Kündigung
Fallbeispiel aus der Praxis:
Frau A., 62 Jahre, Pflegefachkraft mit 30 Jahren Berufserfahrung.
Nach Übernahme ihrer Abteilung durch einen jüngeren Vorgesetzten:
Ignoriert in Meetings
Entzug anspruchsvoller Aufgaben
Zuweisung monotoner Tätigkeiten
Aufforderung an Kolleg*innen, sie zu meiden
Bloßstellung per E-Mail
Kommentar: „Wir brauchen frischen Wind“
Frau A. leidet unter Schlafstörungen, psychischer
Belastung und denkt an Kündigung.
Analyse
Mobbing: Systematische Abwertung,
Ausschluss, psychische Belastung
Diskriminierung: Altersbezogene
Benachteiligung („alte Zöpfe“) – laut AGG unzulässig
Lösungswege & Praxistipps
Erste Schritte: Vertrauensgespräch mit
Betriebsrat, Vertrauensperson oder externer Beratungsstelle
Dokumentation: Alle Vorfälle mit Datum, Uhrzeit,
Beteiligten und Inhalt festhalten
Rechtliche Schritte: Beschwerde nach § 13 AGG;
innerbetriebliche Maßnahmen; ggf. Anwalt für Arbeitsrecht
einschalten
Prävention & Ethik: Anti-Mobbing-Schulungen,
Verhaltenskodex, klare Ansprechpartner*innen, Förderung
wertschätzender Unternehmenskultur
Merksatz:
„Diskriminierung benachteiligt, Mobbing zermürbt – das
Arbeitsrecht schützt und verpflichtet zur Fürsorge.“
Weiterführende Links & Anlaufstellen:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de
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