Beschreibung

vor 2 Monaten
Fünf Jahre ist es jetzt her, dass ich mich aus der Elternzeit
heraus nebenberuflich selbständig gemacht habe. Und das waren ganz
schön wilde fünf Jahre. Der offizielle Akt zur Gründung im
Freiberuf ist die Anmeldung beim Finanzamt. Das war am 20. März
2020. Und zwei Tage später? Lockdown! Corona-Pandemie! Sowas stand
nun wirklich in keinem Gründungsleitfaden.

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