Kündigung bei Zahlungsverzug: Wie vorgehen, wenn keine Miete kommt?

Kündigung bei Zahlungsverzug: Wie vorgehen, wenn keine Miete kommt?

19 Minuten

Beschreibung

vor 2 Monaten
Mietrückstände können Vermieter ganz schön in die Bredouille
bringen. Verständlich, dass Mieter, die keine Miete zahlen,
unerwünscht sind. Doch was können Vermieter tun? Einfach kündigen?
Muss vorher abgemahnt werden? Fachanwalt Detlef Wendt erklärt das
grundsätzliche Vorgehen und zeigt an Beispielsfällen, warum an der
ein oder anderen Stelle aufgepasst werden muss. Sie möchten tiefer
in das Thema Zahlungsverzug einsteigen? Schauen Sie gerne in den
entsprechenden Kurs "Mietrecht: Kündigung wegen Zahlungsverzug" mit
Detlef Wendt:
https://app.ivia-akademie.de/user_page?s=Education&sbs=SC&_gl=1*113p1v4*_ga*MTU4MjU3MTI3NC4xNjkwMjY4NDE1*_ga_EYHQ89R9MV*czE3NTc0OTM0NDUkbzMzJGcxJHQxNzU3NDkzNDUwJGo1NSRsMCRoMA..&cv=1750097739244x589011489588772900
Bei Anregungen und Wünschen schreiben Sie uns gerne an
podcast@ivia-akademie.de.

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